Ofenaustausch

Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Damit ist CO²-neutrales Heizen mit Holz auch unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch sinnvoll. Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den letzten Jahren erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden.

Der Austausch von veralteten Heizeinsätzen hilft der Umwelt.

 

Ofenaustausch

 

 

Kachelöfen von Brunner

Die ideale Lösung für alle, die an ihrem alten Kachelofen hängen, aber einen emissionsarmen, rostlosen Holzbrandeinsatz einbauen möchten. Durch die WF-Geräte wird der Austausch besonders einfach. Die Heizeinsatz-Baureihe von BRUNNER ist aus Gusseisen gefertigt und in drei Feuerraumtiefen auch mit Nachheizfläche erhältlich.

 

 

 

 

Kachelofenseinsätze mit Frontplatte

Die Serie ist komplett: Der WF 25/33/50

 

wf25wf33wf50

 

Brunner ist der Pionier für Kachelofen-Holzbrandfeuerungen. Diese standen schon immer für Robustheit und Langlebigkeit.

 

Der Kachelofeneinsatz aus verschraubtem Gusseisen

  • rostloser Holzbrandeinsatz im Retrodesign
  • hohe Warmluftleistung über gezielt hohe Oberflächentemperaturen
  • stabil, verschraubte Gusskonstruktion mit Glasscheibe
  • massive, wertige Guss-Frontplatte
  • aufgesetzte Gussrahmentüre mit Glaskeramik
  • Einhebelbedienung für Verbrennungsluft

 

Die Ofen – Abwrackpläne der Bundesregierung

Die Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BlmSchV) sieht in zwei Stufen eine Verschärfung der Emissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten vor.

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor Inkrafttreten der Novellierung errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.

Diese Werte können über folgende zwei Wege nachgewiesen werden:

  • Bescheinigung des Herstellers
  • Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk

 

Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht geführt werden, sieht die Altanlagenregelung in Abhängigkeit vom Datum auf dem Typschild eine Nachrüstung bzw. Modernisierung zu folgenden Zeitpunkten vor:

 

Datum auf dem Typschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
01.01.1975 – 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 – 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 – bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 31.12.2024